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RG, 28.11.1921 - Rep. VI. 208/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die im Verhältnis von Kranken- und Unfallversicherung geltende Vorschrift des § 1503 Abs. 1 RVO., wonach für Krankenpflege drei Achtel des Grundlohns zu ersetzen sind, nach welchem sich das Krankengeld bestimmt, nach § 1542 Abs. 2 auch gegenüber dem Dritten entsprechend ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
RVO. § 1503 Abs. 1 und § 1542 Abs. 2.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 216
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53
Pauschalierung der Krankenpflegekosten
Mit Recht hat das Reichsgericht in RGZ 103, 216 [218] ausgeführt, dass angesichts des klaren Wortlauts der erwähnten Vorschriften von dem klagenden Versicherungsträger nichts weiter darzulegen ist als das Vorliegen eines Unfalls eines Mitglieds, der eine Krankenpflege für eine bestimmte Zeit erforderlich gemacht hat. - BGH, 08.11.1977 - VI ZR 132/75
RVO § 1524 Abs 1: Zulässigkeit der Pauschalabrechnung bei Familienhilfe
Eben deshalb geht die Spezialvorschrift des § 1542 Abs. 2 RVO den im allgemeinen geltenden Sätzen der Schadensberechnung vor (so schon RGZ 103, 216, 218; BGHZ 12, 154, 156) [BGH 27.01.1954 - VI ZR 16/53].